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   BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90   

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https://dejure.org/1990,1544
BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90 (https://dejure.org/1990,1544)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1990 - 2 BvR 525/90 (https://dejure.org/1990,1544)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 (https://dejure.org/1990,1544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Politische Verfolgung im Heimatstaat und inländische Fluchtalternative im Asylrecht - Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Inländische Fluchtalternative - Asylrelevanz - Haft - Mißhandlung - Folterung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 773
  • InfAuslR 1991, 136
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
    c) aa) Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers war als Grundsatzrüge ausgestaltet: Das Verwaltungsgericht sei in zweifacher Hinsicht von der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) abgewichen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]) kommt es auf die Motive, die die staatlichen Kräfte bei ihren Handlungen bestimmen, nicht an.

    Vielmehr ist eine Verfolgung (bereits) dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt Rechtsgutsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [334 f.]).

    Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 80, 315 [342]), daß für einen politisch Verfolgten in anderen Landesteilen seines Herkunftsstaates eine inländische Fluchtalternative bestehen kann, wenn er nämlich dort nicht in eine ausweglose Lage gerät, namentlich vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
    Weder die Erwägungen, mit denen das Vorliegen einer Verfolgung verneint wurde, noch diejenigen, mit denen das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für den Beschwerdeführer bejaht wurde, werden dem Asylgrundrecht gerecht (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]) kommt es auf die Motive, die die staatlichen Kräfte bei ihren Handlungen bestimmen, nicht an.

    Diese Feststellungen weisen nicht den erforderlichen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit auf; sie sind dem Umfang der Ermittlungen nach unzureichend (vgl. BVerfGE 76, 143 [162 a.E.]).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
    Insoweit hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung vorgetragen (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]) kommt es auf die Motive, die die staatlichen Kräfte bei ihren Handlungen bestimmen, nicht an.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
    Es bedarf daher keiner verfassungsgerichtlichen Beantwortung der Frage, ob es von Verfassungs wegen (nur) naheliegend oder geboten ist, daß die Fachgerichte - wie vorliegend das Oberverwaltungsgericht - von ihnen erkannte Grundrechtsverstöße der Vorinstanzen im Rahmen der Vorschriften über die Rechtsmittelzulassung selbst beseitigen (Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; vgl. lediglich BVerfGE 73, 322 [327, 329] m.w.N.), oder ob sie dies dem Bundesverfassungsgericht überlassen dürfen, wovon das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]), ist das angegriffene Urteil gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.
  • OVG Bremen, 31.05.2006 - 2 A 112/06

    Russische Föderation; örtliche Gruppenverfolgung in Tschetschenien, zur

    sicher sind und ihnen dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, B. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502 u. a./.86 - BVerfGE 80, 315 = NVwZ 90, 151 = InfAuslR 1990, 21 sowie vom 07.12.1990 - 2 BvR 525/90 - = NVwZ 91, 773).
  • OVG Bremen, 16.03.2005 - 2 A 114/03

    Abschiebungsschutz für Tschetschenen - Abschiebungshindernis; Existenzgrundlage;

    ... Nachteile und Gefahren drohen, die nach Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, B. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502 u.a./.86 - BVerfGE 80, 315 = NVwZ 90, 151 = InfAuslR 1990, 21 sowie vom 07.12.1990 - 2 BvR 525/90 - = NVwZ 91, 773).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Es obliegt zunächst dem Verwaltungsgerichtshof als dem zuständigen Fachgericht, im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere den vom Beschwerdeführer gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vorgebrachten verfassungsrechtlichen Rügen einer Verletzung seines Grundrechts aus Art. 16a GG im Hinblick auf die Verneinung des politischen Charakters der von ihm erlittenen Folterungen nachzugehen (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 >335<; 81, 142 >151< und die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, S. 66 >69<, vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, S. 26 und vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, S. 136 >138<).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Der Senat sieht auch keinerlei rechtliche Möglichkeit, über die gesetzliche Regelung hinaus in Fällen, in denen sich ein Verstoß gegen § 86 VwGO auch als Verletzung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen könnte (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 18.1.1990, InfAuslR 1990, S. 161, 164), einen möglichen oder gar als solchen erkannten Grundrechtsverstoß der Vorinstanz im Rahmen der Vorschriften über die Rechtsmittelzulassung selbst zu beseitigen (offengelassen in BVerfG, Beschluß vom 7.12.1990 -- 2 BvR 525/90 --; vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.12.1990 -- A 14 S 408/89 --).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94

    Begriff des "besonders schweren Nachteils" im Asylverfahren

    Dabei ist nicht erforderlich, daß der Verfolgte tatsächlich Träger des asylerheblichen Merkmals ist; es reicht vielmehr aus, daß der Verfolger den Verdacht der Trägerschaft asylerheblicher Merkmale hegt und deshalb ein asylrelevantes Mittel einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, 25 >28<; vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 136 >138 f.< und vom 17. April 1991, InfAuslR 1992, 66 >69<).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2002 - 11 A 1226/00

    Kamerun, SDF, Mitglieder, Funktionäre, Jugendpräsident, Wahlen, Haft,

    vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes in der bis zum 30. Juni 1993 geltenden Fassung, die dem heute gültigen Art. 16 a Abs. 1 GG entspricht: Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 -, BVerfGE 80, 315, und vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 -, NVwZ 1991, 773.
  • BVerwG, 10.09.1996 - 9 B 308.96

    Einordnung von Aussperrungsmaßnahmen und Wiedereinreiseverbote eines Staates

    Im übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach zu erkennen gegeben, daß die erforderliche Gerichtetheit einer Maßnahme nicht schon allein darum verneint werden darf, weil diese nicht nur an asylerhebliche Merkmale anknüpft, sondern auch andere Ziele verfolgt (vgl. etwa BVerfGE 76, 143 ; 81, 142 ; Kammerbeschluß vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, 136 ; Kammerbeschluß vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, 25 ; Kammerbeschluß vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, 66 ).
  • BVerwG, 25.06.1996 - 9 B 340.96

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Beurteilung von Aussperrungsmaßnahmen

    Im übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach zu erkennen gegeben, daß die erforderliche Gerichtetheit einer Maßnahme nicht schon allein darum verneint werden darf, weil diese nicht nur an asylerhebliche Merkmale anknüpft, sondern auch andere Ziele verfolgt (vgl. etwa BVerfGE 76, 143 ; 81, 142 ; Kammerbeschluß vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, 136 ; Kammerbeschluß vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, 25 ; Kammerbeschluß vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, 66 ).
  • BVerwG, 10.05.1996 - 9 B 95.96

    Zentrale Bedeutung der Frage einer Gruppenverfolgung der albanischen

    Im übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach zu erkennen gegeben, daß die erforderliche Gerichtetheit einer Maßnahme nicht schon allein darum verneint werden darf, weil diese nicht nur an asylerhebliche Merkmale anknüpft, sondern auch andere Ziele verfolgt (vgl. etwa BVerfGE 76, 143 ; 81, 142 ; Kammerbeschluß vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, 136 ; Kammerbeschluß vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, 25 ; Kammerbeschluß vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, 66 ).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 9 B 297.96

    Bewertung von Aussperrungsmaßnahmen und Wiedereinreiseverbote eines Staates

    Im übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach zu erkennen gegeben, daß die erforderliche Gerichtetheit einer Maßnahme nicht schon allein darum verneint werden darf, weil diese nicht nur an asylerhebliche Merkmale anknüpft, sondern auch andere Ziele verfolgt (vgl. etwa BVerfGE 76, 143 ; 81, 142 ; Kammerbeschluß vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, 136 ; Kammerbeschluß vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, 25 ; Kammerbeschluß vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, 66 ).
  • OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Nachfluchtgründe,

  • BVerwG, 10.09.1996 - 9 B 309.96

    Einordnung von Aussperrungsmaßnahmen und Wiedereinreiseverbote eines Staates

  • BVerwG, 14.06.1996 - 9 B 253.96

    Begründetheit einer Divergenzrüge wegen Verkennung des Maßstabs der asylrechtlich

  • VG Bremen, 14.02.2007 - 6 K 2356/01

    Zur innerstaatlichen Fluchtalternative nach § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 8

  • VG Bremen, 25.10.2005 - 6 K 1542/03

    China, Christen, Huhanpai, Religionsfreiheit, religiöses Existenzminimum,

  • VG Bremen, 20.09.2005 - 6 K 1084/02

    Russland, Nigerianer, Rassismus, Übergriffe, RNE, Russkoje Nationalnoje Edinstwo,

  • VG Bremen, 28.02.2005 - 1 K 1289/03

    Syrien, Kurden, Glaubwürdigkeit, Desertion, Wehrdienst, Wehrdienstentziehung,

  • VG Bremen, 04.09.2003 - 6 K 1742/99

    Weißrussland, Oppositionelle, Regimegegner, Menschenrechtslage, Belaruski Narodni

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